Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Österreichische Städtebund ist bemüht, seine Websites in Analogie zum Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://wirsindstadt.at und https://wir-sind-stadt.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Einige Videos enthalten keine Beschreibung für Abschnitte ohne gesprochene Sprache.
Es fehlen zusätzliche Beschreibungen oder alternative Darstellungen für die visuelle Handlung in den
Videos.- Die Videos bieten keine Audiodeskription, also keine zusätzliche Tonspur mit Informationen zu rein
visuellen Inhalten.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Auf dieser Website sind Inhalte von Dritten eingebunden, beispielsweise über iFrames. Diese Inhalte wurden vom Österreichischen Städtebund weder finanziert noch entwickelt und unterliegen nicht seiner Kontrolle. Sie fallen daher gemäß § 2 Abs. 3 lit. e WZG nicht in den Anwendungsbereich des Web-Zugänglichkeitsgesetzes und sind von den Anforderungen an Barrierefreiheit ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Service
Sollten Sie nicht-barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an wirsindstadt@staedtebund.gv.at. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme und Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an wirsindstadt@staedtebund.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website wirsindstadt.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
Österreichischer Städtebund
E-Mail: wirsindstadt@staedtebund.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.08.2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Österreichischen Städtebund durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von datenwerk innovationsagentur GmbH vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.11.2025 überprüft.